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Rechtliches

AGB orandke IT Trainings.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für offene Seminare, Admin Powerdays, Fokusgruppen und Inhouse-Schulungen der Orth-Kellenberger Group KG. Stand: 2. November 2026.

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1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Schulungs- und Veranstaltungsleistungen der Orth-Kellenberger Group KG, Pfarrackerstraße 9, 84326 Falkenberg („Anbieter“) unter der Marke orandke IT Trainings: offene Online-Seminare, Admin Powerdays, Fokusgruppen, Inhouse-Schulungen und die Nutzung der Videoplattform/Mediathek.

1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Mit der Buchung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen der Textform.

1.4 Diese AGB gelten auch für künftige Buchungen des Kunden, ohne dass der Anbieter erneut auf sie hinweisen muss. Für Partner mit Partnervereinbarung gelten vorrangig die dort geregelten Konditionen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Angaben zu Terminen, Trainern, Inhalten und Preisen sind freibleibend.

2.2 Mit dem Absenden des Buchungsformulars oder einer Buchung in Textform gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Anbieters in Textform zustande. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Buchungen anzunehmen.

2.3 Fokusgruppen: Vertragsschluss mit Bestätigung des Abonnements (Ziffer 8). Inhouse-Schulungen: Vertragsschluss mit Annahme des Angebots des Anbieters (Ziffer 9).

2.4 Die Kommunikation erfolgt in Textform (E-Mail). Rechnungen werden elektronisch übermittelt.

3. Vertragsgegenstand und Terminplanung bei offenen Seminaren

3.1 Vertragsgegenstand ist der Anspruch auf Teilnahme der angemeldeten Person an dem gebuchten Seminar mit den Inhalten gemäß Seminarbeschreibung (Teilnahmeanspruch). Datum, Uhrzeit und Trainer sind Modalitäten der Leistungserbringung und nicht selbst Vertragsgegenstand.

3.2 Die auf der Website oder im Angebot genannten Termine sind geplante, unverbindliche Terminvorschläge. Sie werden nicht als feste Leistungszeit geschuldet; ein Fixgeschäft ist ausgeschlossen. Die Durchführung setzt voraus, dass ein geeigneter Trainer und die Übungsumgebung verfügbar sind und die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist (Ziffer 3.6); die Planung erfolgt nach Buchungseingang.

3.3 Der Anbieter bestätigt dem Kunden nach Buchungseingang den Termin oder bietet einen oder mehrere andere Termine an. Der Kunde wählt aus den angebotenen Terminen.

3.4 Der Teilnahmeanspruch ist innerhalb von zwölf Monaten ab Rechnungsdatum einzulösen (Einlösungszeitraum). Terminplanung, das Angebot mehrerer Termine oder die Verschiebung eines geplanten Termins innerhalb des Einlösungszeitraums begründen kein Rücktritts-, Minderungs- oder Kündigungsrecht des Kunden; Vertrag und Zahlungspflicht bleiben unberührt.

3.5 Bietet der Anbieter bis zum Ablauf des Einlösungszeitraums aus von ihm zu vertretenden Gründen keinen Termin an, kann der Kunde den Einlösungszeitraum einvernehmlich verlängern oder von der betroffenen Buchung zurücktreten; gezahlte Beträge werden dann erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Ziffer 12.

3.6 Mindestteilnehmerzahl: zwei Teilnehmende je Seminartermin. Wird die Mindestteilnehmerzahl bis zehn Tage vor dem geplanten Termin nicht erreicht, darf der Anbieter den Termin verschieben (Ziffer 7). Auf Wunsch des Kunden führt der Anbieter das Seminar auch unterhalb der Mindestteilnehmerzahl als Exklusivtermin gegen Aufpreis nach Angebot durch.

4. Leistungsumfang offener Seminare

4.1 Offene Seminare finden ausschließlich online als Live-Schulung statt. Enthalten sind: Durchführung durch einen Trainer, eine Übungsumgebung je Teilnehmer für die Dauer des Seminars (Schulungs-Tenant oder virtuelle Maschinen, je nach Kurs), Seminarunterlagen in digitaler Form und eine Teilnahmebescheinigung. Aufzeichnungen der Seminare werden nicht erstellt.

4.2 Keine Lernerfolgskontrolle. Die Seminare vermitteln Wissen durch Vortrag, Live-Demonstration und Übung in der eigenen Übungsumgebung. Der Anbieter überwacht den Lernerfolg nicht: Es finden keine Prüfungen, Tests, Hausaufgaben, Bewertungen oder Korrekturen von Übungen statt, und der Anbieter schuldet keine individuelle Betreuung des Lernfortschritts. Die Teilnahmebescheinigung bestätigt ausschließlich die Teilnahme. Fragen der Teilnehmenden beantwortet der Trainer im Rahmen der Veranstaltung; eine Erfolgskontrolle ist damit nicht verbunden.

4.3 Schulungszeiten: 1. April bis 31. Oktober 8:00–15:30 Uhr (Halbtag bis 11:30 Uhr), 1. November bis 31. März 8:30–16:00 Uhr (Halbtag bis 12:00 Uhr), jeweils mit anschließender Fragerunde. Abweichungen werden in der Bestätigung genannt.

4.4 Der Anbieter darf Inhalte, Reihenfolge, Übungsumgebung und Konferenzlösung an die aktuelle Produktlage anpassen, soweit der Charakter des Seminars erhalten bleibt, und den Trainer austauschen, sofern der Ersatztrainer für das Thema qualifiziert ist. Ein Anspruch auf einen bestimmten Trainer, eine bestimmte Softwareversion oder bestimmte Übungsinhalte besteht nicht.

4.5 Technische Voraussetzungen stellt der Kunde sicher: aktueller PC/Mac, stabile Internetverbindung, Headset und Webcam, Zugang zur genannten Konferenzlösung (derzeit Microsoft Teams, Google Meet oder Zoom; welche, steht in der Buchungsbestätigung) sowie Freischaltung der erforderlichen Dienste in der Firewall des Kunden. Zugangsdaten zur Übungsumgebung werden spätestens drei Werktage vor Beginn versendet.

4.6 Kurswiederholung (Fresh-Up): Innerhalb von zwölf Monaten nach dem besuchten Seminar kann derselbe Teilnehmer dasselbe Seminar einmalig gegen eine Pauschale von 99 € netto erneut besuchen, sofern der gewünschte Termin stattfindet und ein Platz frei ist. Der Fresh-Up ist nicht übertragbar und nicht erstattungsfähig.

5. Preise, Zahlung, Aufrechnung

5.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung genannten Preise, netto zuzüglich Umsatzsteuer, bei offenen Seminaren je Teilnehmer; dies gilt auch für Kunden aus dem Ausland (§ 3a UStG).

5.2 Die Rechnung wird mit der Buchungsbestätigung gestellt und ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig, in jedem Fall vor Seminarbeginn. Zahlung per Überweisung, SEPA-Lastschrift (bei erteiltem Mandat) oder Karte; Bankgebühren trägt der Kunde.

5.3 Die Teilnahme setzt den vollständigen Zahlungseingang vor Seminarbeginn voraus. Fehlt er, besteht kein Anspruch auf Teilnahme am geplanten Termin; der Vertrag bleibt bestehen, der Kunde wird nach Zahlungseingang auf einen späteren Termin umgebucht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

5.4 Rabatte und Partnerpreise sind nicht kombinierbar und gelten nur bei vollständiger Zahlung innerhalb des Zahlungsziels; andernfalls wird der Listenpreis fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB), die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und eine Mahnpauschale von 10 € je Mahnung ab der zweiten Mahnung; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

5.6 Der Kunde teilt die Rechnungsangaben (Firmierung, Anschrift, USt-IdNr., Bestellnummer) mit der Buchung vollständig mit. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Zugang in Textform zu erheben; danach gilt die Rechnung als anerkannt. Für eine Umschreibung aus Gründen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden berechnet der Anbieter 20 € netto je Rechnung; Fälligkeit und Verzug bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringeren Aufwands vorbehalten.

5.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

5.8 Gutschriften werden nicht ausgezahlt, sondern mit künftigen Forderungen verrechnet.

5.9 Der Anbieter darf die Preise für Abonnements (Ziffer 8) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Beginn einer Verlängerungsperiode anpassen. Übersteigt die Erhöhung 10 %, kann der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

6. Umbuchung, Ersatzteilnehmer, keine Stornierung

6.1 Die Buchung ist verbindlich. Eine Stornierung ist ausgeschlossen; die ordentliche Kündigung und die Kündigung nach § 627 BGB sind ausgeschlossen.

6.2 Ersatzteilnehmer: Der Kunde kann jederzeit, auch am Seminartag, eine andere Person aus seinem Unternehmen benennen. Das ist kostenfrei und dem Anbieter in Textform mitzuteilen.

6.3 Umbuchung: Der Kunde kann Termin oder Seminar bis 10 Tage vor Beginn einmalig kostenfrei ändern; danach bis zum Vortag (12:00 Uhr) gegen eine Bearbeitungspauschale von 100 € netto unter Anrechnung gezahlter Beträge. Preisdifferenzen werden verrechnet. Der neue Termin muss innerhalb des Einlösungszeitraums liegen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

6.4 Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zur Minderung. Nichterscheinen lässt den Vergütungsanspruch unberührt.

7. Änderungen und Verlegung durch den Anbieter

7.1 Der Anbieter darf Veranstaltungen aus wichtigem Grund verlegen, insbesondere bei Erkrankung oder Ausfall des Trainers, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall der technischen Infrastruktur, Planungskonflikten oder höherer Gewalt. Eine Absage erfolgt nicht; der Anbieter bietet mindestens einen zeitnahen Ersatztermin innerhalb des Einlösungszeitraums an. Kann dieser aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht wahrgenommen werden, bietet der Anbieter einen weiteren Ersatztermin an; mit dessen Angebot gilt die Leistung als ordnungsgemäß angeboten. Ein Anspruch auf weitere Ersatztermine besteht nicht.

7.2 Erweist sich die Durchführung mittelfristig als unmöglich, storniert der Anbieter die Buchung und erstattet gezahlte Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Arbeitsausfall, Reise- oder Vorbereitungskosten, bestehen nur nach Ziffer 12.

7.3 Höhere Gewalt. Ereignisse, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (u. a. Naturereignisse, Epidemien, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Strom, Internet, Cloud-Diensten oder Konferenzplattformen Dritter, Cyberangriffe), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht; Termine verschieben sich entsprechend.

8. Fokusgruppen (Abonnement) und Videoplattform

8.1 Fokusgruppen sind regelmäßige Online-Treffen (45 Minuten mit anschließender Fragerunde) zu einem festen Themenfeld, in der Regel zweimal monatlich. Termine und Themen werden veröffentlicht; der Anbieter darf einzelne Termine verlegen oder ausfallen lassen (Feiertage, Betriebsruhe, Verhinderung des Trainers), ohne dass sich das Entgelt mindert, solange im Kalendermonat mindestens ein Termin je gebuchter Fokusgruppe stattfindet. Ziffer 4.2 (keine Lernerfolgskontrolle) gilt entsprechend.

8.2 Entgelt: 50 € netto je Fokusgruppe, Unternehmen und Kalendermonat; alle Administratoren des Kunden dürfen teilnehmen. Die Teilnehmerzahl je Termin kann begrenzt werden; Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

8.3 Videoplattform: Gegen 15 € netto je Unternehmen und Kalendermonat erhält der Kunde Zugang zu den Aufzeichnungen, Handouts und Checklisten der Fokusgruppen. Aufzeichnungen werden nur für Fokusgruppen erstellt, dienen der Nachbereitung und stehen nur Abonnenten der Videoplattform zur Verfügung.

8.4 Laufzeit und Kündigung: Das Abonnement beginnt mit dem bestätigten Einstiegsmonat und hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Es verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Abrechnung monatlich im Voraus; der Einstiegsmonat wird voll berechnet, wenn darin noch mindestens ein Termin stattfindet, sonst beginnt die Laufzeit im Folgemonat. Die Videoplattform teilt Laufzeit und Kündigung der zugehörigen Fokusgruppe.

8.5 Zugangsdaten sind unternehmensgebunden; Weitergabe an Dritte ist untersagt. Ziffer 10 gilt.

9. Inhouse-Schulungen

9.1 Inhouse-Schulungen werden nach Angebot durchgeführt: beim Kunden vor Ort oder online, nach abgestimmter Agenda, als Pauschale unabhängig von der Teilnehmerzahl. Richtpreise vor Ort: halber Tag 1.000 € netto, ganzer Tag 2.000 € netto, zuzüglich Reisekosten nach Aufwand und Umsatzsteuer. Ab dem elften Teilnehmenden kann ein Aufpreis vereinbart werden.

9.2 Der Kunde stellt vor Ort Raum, Internetzugang, Display und je Teilnehmer einen Arbeitsplatz. Übungsumgebungen stellt der Anbieter, soweit vereinbart. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden gehen zu seinen Lasten; ausgefallene Zeit wird nicht nachgeholt.

9.3 Stornierung durch den Kunden: bis 28 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % der Pauschale, bis 14 Tage vorher 75 %, danach 100 %. Bereits angefallene, nicht stornierbare Reisekosten werden in jedem Fall erstattet. Eine einmalige Verlegung um bis zu drei Monate ist bis 28 Tage vorher kostenfrei, danach gilt sie als Stornierung mit Neubuchung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

9.4 Ist der Trainer verhindert, benennt der Anbieter einen Ersatztrainer oder bestimmt in Abstimmung mit dem Kunden einen zeitnahen Ersatztermin; ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

10. Unterlagen, Urheberrecht, Vertraulichkeit, Aufzeichnungsverbot

10.1 Seminarunterlagen, Übungsdateien, Checklisten und Fokusgruppen-Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für interne Zwecke durch die Teilnehmenden. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung über den internen Gebrauch hinaus und die Nutzung für eigene Schulungsangebote sind untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von 2.500 € vereinbart; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

10.2 Teilnehmende dürfen Seminare und Fokusgruppen nicht aufzeichnen (Bild, Ton, Bildschirm). Zuwiderhandlung berechtigt zum Ausschluss ohne Erstattung; Ziffer 10.1 Satz 4 gilt entsprechend.

10.3 Was Teilnehmende in Seminaren und Fokusgruppen über ihre eigenen Umgebungen, Kunden und Vorfälle berichten, behandeln alle Beteiligten vertraulich. Der Anbieter darf Fragen und Fälle anonymisiert für Inhalte und Unterlagen verwenden.

10.4 Zugänge zur Übungsumgebung sind personengebunden und nur für die Dauer des Seminars gültig. Der Kunde stellt sicher, dass dort keine echten Kunden- oder Personendaten verarbeitet werden; der Anbieter löscht Übungsumgebungen nach dem Seminar ohne Rücksicherung.

11. Mitwirkung des Kunden

11.1 Der Kunde benennt die Teilnehmenden mit Name und E-Mail-Adresse spätestens 10 Tage vor Beginn und stellt die technischen Voraussetzungen sicher. Technische Probleme auf Seiten des Teilnehmers berechtigen nicht zur Minderung.

11.2 Kamera und Mikrofon sind während der Schulung eingeschaltet. Die Seminare werden im Dialog durchgeführt; der Trainer darf Teilnehmende ohne Bild und Ton auf das Einschalten hinweisen.

11.3 Der Anbieter kann Teilnehmende, die den Ablauf nachhaltig stören oder gegen Ziffer 10 verstoßen, ausschließen; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

11.4 Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach der Veranstaltung, in Textform zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.

12. Haftung, Verjährung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf den Wert der betroffenen Buchung.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen – insbesondere für Arbeitsausfall, Reise- und Vorbereitungskosten bei Verlegung oder Ausfall einer Veranstaltung, für entgangenen Gewinn und für Schäden aus der Anwendung vermittelter Inhalte in Produktivumgebungen des Kunden. Die Seminare ersetzen keine Beratung im Einzelfall; Konfigurationen, Skripte und Vorlagen werden ohne Gewähr für die Eignung in der Umgebung des Kunden bereitgestellt.

12.4 Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters, insbesondere der Trainer.

12.5 Ansprüche des Kunden verjähren, soweit sie nicht unter Ziffer 12.1 fallen, innerhalb von zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

13. Abwerbeverbot

13.1 Begründet der Kunde innerhalb von zwölf Monaten nach der letzten Veranstaltung ein Arbeits-, Dienst- oder freies Mitarbeitsverhältnis mit einem Trainer, der für den Anbieter tätig war, oder vermittelt er ihn an ein verbundenes Unternehmen, gilt eine Vermittlungsprovision von 25 % des Bruttojahresentgelts des Trainers als vereinbart; bei freien Trainern 25 % des Honorars, das der Anbieter in den letzten zwölf Monaten an den Trainer gezahlt hat, mindestens jedoch 10.000 € netto.

13.2 Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

14. Referenznennung, Datenschutz

14.1 Der Anbieter darf den Kunden mit Firmenname und Logo als Referenz nennen (Website, Angebote, Präsentationen). Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter entfernt die Nennung dann innerhalb von 30 Tagen.

14.2 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden (Name, E-Mail, Unternehmen, Teilnahme) zur Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung und Bereitstellung von Unterlagen sowie zur Information über weitere Veranstaltungen (Widerspruch jederzeit möglich). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung unter orandke-it.com/rechtliches/.

14.3 Bei Fokusgruppen werden Bild und Ton der Teilnehmenden aufgezeichnet (Ziffer 8.3). Teilnehmende werden zu Beginn darauf hingewiesen; wer nicht im Bild erscheinen möchte, kann die Kamera für die Dauer der Aufzeichnung ausschalten.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Landshut, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

15.3 Der Anbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen der Orth & Kellenberger Group übertragen; der Kunde wird darüber informiert.

15.4 Änderungen bedürfen der Textform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

15.5 Stand dieser AGB: 19. Oktober 2026. Produkt- und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber.


Orth-Kellenberger Group KG · Pfarrackerstraße 9 · 84326 Falkenberg · Amtsgericht Landshut HRA 12812 · USt-IdNr. DE451417502 · vertreten durch die Orth-Kellenberger Group Management GmbH (AG Landshut HRB 14657), diese vertreten durch die Geschäftsführer Mariam Orth (Vors.), Tobias Hitzenauer, Jedidjah Orth